Was ist eine Balkonkraftanlage?

Ein Balkonkraftwerk, auch Photovoltaik-Mini-Anlage genannt besteht aus PV Modulen und einem Wechselrichter.

Wenn der Wechselrichter mit dem Stromnetz (und erst dann) verbunden wird, erzeugt er Strom. Dieser wird direkt von den alltagsüblichen Haushaltsgeräten wie zum Beispiel: Kühlschrank, Backofen, TV, Router, Computer, Spülmaschine, Waschmaschine, Pool, und allen anderen Geräten, genutzt. 


Was ist erlaubt!

Grundsätzlich gilt: 600W kannst du Privat anmelden und nutzen (Es ist kein Elektriker bei der Inbetriebnahme und der Anmeldung notwendig. Eine Wielandsteckdose ist nicht vorgeschrieben)

auch die 1500W oder 1800W kannst du Privat nutzen es ist nicht Verboten und völlig Legal (Bei der Anmeldung wird ein Elektriker oder ein Fachbetrieb benötigt, das ist alles.)


 

Welche Regeln gelten für eine Stecker-Solaranlage?

Für die sogenannten steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), auch Plug-and-Play PV-Anlagen genannt, gibt es keine offizielle Definition und auch rechtlich bewegen sie sich teils in der Grauzone. Trotzdem ist einiges zu beachten. Die EU-Richtlinie 2016/613 besagt, dass Erzeugungsanlagen bis 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz und deshalb nicht meldepflichtig sind. In Deutschland wurde sie nicht umgesetzt. Hierzulande bietet die Anwendungsregel in Form der VDE-Norm AR-N 4105-2018:11 Orientierung, gemäß der ein Wechselrichter eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt haben darf, um “vereinfacht angemeldet” zu werden. Die vereinfachte Anmeldung umfasst drei Schritte:

  1. Anmeldung: Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, muss dieses in Deutschland vor Inbetriebnahme offiziell bei seinem lokalen Netzbetreiber anmelden. Wer dies versäumt, verletzt jedoch kein Gesetz.
  2. Zählerprüfung: Der Stromzähler darf nicht in der Lage sein, rückwärts zu laufen. Vorhandene Zähler mit Rücklaufsperre sind akzeptiert, alternativ wird ein moderner Zweirichtungszähler installiert. Bei Einsatz eines Balkonkraftwerks mit einem Zähler, dessen Drehscheibe rückwärts dreht, kommt es zu folgendem Problem: Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, dreht der Zähler rückwärts. Somit würden die vom Stromanbieter bezogene Strommenge und die Stromsteuern durch die Rückspeisung nicht mehr übereinstimmen, was nach den §§370 und 378 AO einen Steuerstraftatbestand darstellen würde, auch wenn dieser schwer nachzuweisen sein mag.
  3. Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Die Mini-PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Auch hierfür gibt es keine juristische Verpflichtung und kein Gesetz.

Zitat Computerbild Artikel

26.07.2022, 16:47 Uhr


Ein gutes Video um euch zu zeigen

wie einfach es ist.